Amerikanische Faulbrut – neuer Sperrbezirk

Am 18.09.2026 wurde die Amerikanische Faulbrut bei Bienen im Landkreis München (Fasanenpark) amtlich festgestellt. Rund um den Ausbruchsort wurde ein Sperrgebiet von mindestens 1 km Radius eingerichtet. Daher ist von diesem Ausbruch auch der Stadtteil Fasangarten der Landeshauptstadt München betroffen. Es wird daher für das betreffende Gebiet mit Allgemeinverfügung vom 29.09.2026 (https://stadt.muenchen.de/infos/tierseuchen.html) ein Sperrbezirk nach der Bienenseuchenverordnung eingerichtet.

Der Teil des Sperrbezirks der in der Landeshauptstadt liegt:

Der Teil des Sperrbezirks, der im Landkreis München liegt:

b) Wie bereits letztes Jahr informiert und hier zur Erinnerung: ein weiterer Sperrbezirk befindet sich seit dem 29.10.2025 am und im Forstenrieder Park und ist ebenfalls grenzübergreifend.

Der Teil des Sperrbezirks, der auf dem Gebiet der Landeshauptstadt liegt:

Der Teil des Sperrbezirks, der auf dem Gebiet des Landkreises München liegt:

c) Der Sperrbezirk an der Theresienhöhe ist aufgehoben.

d) Was bedeutet das für uns Imkerinnen und Imker?

Im Gebiet des Sperrbezirkes und für die dort angesiedelten Bienenbestände gilt 
Folgendes:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenbestände im Sperrbezirk werden unverzüglich auf 
    Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht. Diese Untersuchung ist zu 
    dulden. Die Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der 
    Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des 
    verseuchten Bienenbestandes zu wiederholen. Die Wiederholung der Untersuchung 
    ist zu dulden.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, 
    Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus 
    den Bienenständen entfernt werden.

    Ausnahmen:
    – Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Diese müssen in  bienen- und honigdichten Verpackungen abgegeben werden.
    – Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist; dieser ist in bienen- und honigdichten Gefäßen aufzubewahren.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  5. Imkerkleidung (Kittel und Handschuhe) sollten aus seuchenhygienischen Gründen ebenfalls nur für einen Bienenstand verwendet werden. 

e) Weitere Hinweise

Bitte beachtet, dass jeder Imker und jede Imkerin dazu verpflichtet ist, den Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Verstöße können mit einem Bußgeld belegt werden. Bitte weist auch andere euch bekannte Imkerinnen und Imker darauf hin, einschließlich solche, die nicht in unserem Verein sind.

Es gilt, alle Bienenstände im Sperrbezirk zu erfassen und zu untersuchen. Bienenvölker, die der Veterinärbehörde im Sperrbezirk nicht zur Kenntnis gelangen, können einen Seuchenherd darstellen. Die Faulbrutsporen sind bereits lange vor dem klinischen Ausbruch im Futter nachweisbar. Der Erfolg der Sanierungsmaßnahmen hängt somit davon ab, ob im Sperrbezirk alle Völker der zuständigen Behörde bekannt sind und untersucht werden können. Die Weiterverbreitung der Seuche kann nur durch geeignete Bekämpfungsmaßnahmen verhindert werden.

Adressen für die Meldung von Bienenvölkern:

Stadt München: Städtisches Veterinäramt München, Implerstr. 11, 81371 München, Fax: 089/233-12739733, E-Mail: veterinaeramt-bienen.kvr@muenchen.de, Tel.: 089 233-39613 

Landkreis München: Landratsamt München, Referat 4.5,Veterinäramt, Postfach 95 02 60, 81518 München, Telefon 089/6221-2375; vetamt@lra-m.bayern.de).

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